Sachverständige Stelle
Als Sachverständige für das Hundewesen und als Sachverständige Stelle im Auftrag des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV bin ich berechtigt, im Rahmen des Landeshundegesetzes NRW Prüfungen abzunehmen und Ihnen nach bestandener Prüfung die entsprechende Bescheinigung auszustellen. Begutachtungen gehören ebenfalls zu meiner Tätigkeit.
Ich helfe Ihnen auch gerne, sich im Behörden-Dschungel zurechtzufinden. Fragen zu den Landeshundegesetzen und Verordnungen beantworte ich Ihnen gerne.
Serviceliste
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SachkundeprüfungenListenelement 1
Sachkundenachweise sind Befähigungsnachweise, mit denen grundlegendes theoretisches Wissen über Hunde und ihre Haltung nachgewiesen werden.
Diese Prüfungen können Sie bei mir als Sachverständige ablegen und die Bescheinigung nach der bestandenen Prüfung direkt mitnehmen.
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Verhaltensprüfung §10Listenelement 2
Als Sachverständige bin ich berechtigt, für folgende Rassen Verhaltensprüfungen (Wesenstest) abzunehmen:
Alano - American Bulldog - Old English Bulldog - Bullmastiff - Mastiff - Mastino Espanol - Mastino Napoletano - Fila Brasileiro - Dogo Argentino - Rottweiler - Tosa Inu - Kreuzungen mit und aus diesen Rassen
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Begutachtungen
Zu meinen Aufgaben gehört das Erstellen von Gutachten für Behörden, Tierschutzorganisationen und andere Institutionen. Nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf.
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PrüfungsvorbereitungenListenelement 3
Wir bereiten Sie und Ihren Hund auf die Verhaltensprüfungen (§3 u. §10 Hunde) gem. Landeshundegesetz NRW vor und begleite Sie zur Prüfung. Das hohe Niveau unserer Vorbereitungskurse ist in der Euregio bekannt und gerne arbeiten wir auch mit Ihnen und Ihrem Hund, damit er ein artgerechtes Leben ohne belastende Auflagen leben darf.
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Landeshundegesetze & Verordnungen
Hier können Sie sich über die Gesetze und Verordnungen der einzelnen Bundesländer informieren.
Das entsprechende Gesetz bzw. Verordnung wird dann als PDF heruntergeladen.